Förderwettbewerb Vereinsliebe

Ihr liebt euren Verein, wollt neue Projekte umsetzen und euch fehlen aber die finanziellen Mittel? Eure Vereinsliebe ist uns eine Herzensangelegenheit. Als Genossenschaftsbank engagieren wir uns schon immer für ein starkes gesellschaftliches Miteinander, eine verbesserte Lebensqualität vor Ort und die Menschen in der Region.

Aus diesem Grund veranstalteten wir im Jubiläumsjahr unter dem Motto „Vereinsliebe“ einen Förderwettbewerb für Vereine und gemeinnützige Institutionen. Der Gesamtfördertopf betrug 75.000 Euro! Die jeweiligen Einzelprojekte wurden mit bis zu 1.500 Euro gefördert.

Fragen & Antworten

Wer kann mitmachen?
Alle
Vereine und gemeinnützige Institutionen in unserem Geschäftsgebiet, ganz gleich ob mit sportlicher, kultureller, sozialer, umweltbezogener oder ähnlicher Ausrichtung.

 

Welche Projekte können eingereicht werden?

Das Projekt sollte mindestens einem der folgenden Bereiche zuzuordnen sein:

Umwelt- & Klimaschutz

Soziales Engagement

Gesundheit & Wohlergehen

Bildung

Chancengleichheit / Inklusion / Integration

Das Projekt muss nachhaltig sein. Das bedeutet, das Projekt muss sich unter ökologischen und/oder sozialen Gesichtspunkten für Umwelt und Gesellschaft heute und zukünftig positiv auswirken.

Hinweis: Euer Projekt kann bereits begonnen haben oder in Planung sein, ausgeschlossen sind bereits abgeschlossene Projekte. Die Umsetzung des Projekts muss bis spätestens zum 30. September 2024 erfolgt sein.

 

Wie kann man sich bewerben?

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Wie lange kann man sich bewerben?
Gute Ideen brauchen ihre Zeit. Deshalb habt ihr sechs Wochen Zeit, um eure Projekte herauszuarbeiten und die Bewerbung einzureichen.

Bewerbungsstart: 21. August 2023
Einreichungsschluss: 30. September 2023

Und so sieht der Ablauf aus:

Nachdem ihr euer Projekt bis zum 30. September 2023 eingereicht habt, nimmt unsere Jury eure Bewerbung unter die Lupe. Sobald die Preisträger feststehen, folgt die Preisverleihung. Hier werden dann alle Bewerber zusammen eingeladen und für ihr Engagement mit Fördergeldern in Höhe von max. 75.000 Euro belohnt.

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